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BFH, 28.10.1964 - V 71/62 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 20.02.1959 - VI 147/58 U
Steuerliche Beurteilung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 28.10.1964 - V 71/62
Für das FA besteht keine Verpflichtung zu einer vorläufigen Veranlagung, wenn in einer anderen Sache beim BVerfG ein Verfahren wegen Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift anhängig ist (Beitritt zu BFH-Urteil vom 1959-02-20 VI 147/58 U).
- BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83
Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig
Dies hat die Rechtsprechung bereits zu § 100 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung (AO) entschieden, der durch § 165 AO 1977 abgelöst wurde (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Oktober 1964 V 71/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 323; vom 25. März 1969 II R 5/66, BFHE 95, 422, BStBl II 1969, 445; vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142).